LEADER Förderprogramm

Eines wollen wir nicht vorenthalten: Die Fördermöglichkeiten eines Sanierungsprojektes, wie unserem, über des LEADER Programm. Wir erfuhren glücklicherweise von Freunden, dass es Möglichkeiten zu Förderung alter Bauernhäuser im ländlichen Gebiet gibt, da sie selbst bereits eine Förderung beantragt hatten. Im folgenden Beitrag werden wir Euch das Thema LEADER Förderung ausführlicher Erklären.

Was ist LEADER?

LEADER ist eine Abkürzung aus dem Französischen: „Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale“ und bedeutet soviel wie „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“. Es ist ein methodischer Ansatz der Regionalentwicklung und Entwicklung von ländlichen Strukturen im Rahmen eines durch die Europäische Union initiiertes Maßnahmenprogrammes. Seit 1991 gibt es die LEADER Förderung und befindet sich mittlerweile in der 5. Förderperiode, welche auf den Zeitraum 2014-2020 begrenzt ist. Laut dem Europäischen Netzwerk für ländliche Entwicklung (ENRD) ist die „Grundlage für die Anwendung von LEADER im Zusammenhang mit der Entwicklung des ländlichen Raums sind die nationalen und regionalen Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum (EPLR) der EU-Mitgliedstaaten unter Kofinanzierung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)“.

Dazu noch ein interessantes Video von der Deutschen Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS)

In Europa gibt es in dieser Förderperiode rund 2600 LEADER-Regionen. Das LEADER Programm wird in diesen LEADER-Regionen durch die lokalen Aktionsgrupp en (LAGs) umgesetzt. In Deutschland gibt es insgesamt 321 LAGs, in den meisten Regionen ist die LAG als Verein organisiert. Die lokalen Aktionsgruppen sind lokale öffentlich-private Partnerschaften, die den LEADER-Prozess in der Region bestimmen und damit Motor der regionalen Entwicklung sind. Sie führen die Beratung vom Förderungsinteressenten, die Durchführung der Aufrufe für Vorhabendsbewerbungen und die anschließenden Auswahlverfahren durch.

Auf der Karte der Leader-Regionen in Deutschland für die 5. Förderperiode 2014-2020 könnt Ihr prüfen, ob Eure Region am LEADER Programm teilnimmt.

LEADER in Sachsen

Bei uns in Sachsen gibt es 30 LEADER-Regionen welche durch LAGs betreut werden. Die LEADER-Gebiete bestimmen in einem transparenten Verfahren selbst, welche Projekte in welcher Höhe gefördert werden. Die Strategien sind die Basis für thematische Aufrufe, nach denen sich Bürger, Unternehmen, Vereine und Gemeinden mit ihren Vorhaben um eine Förderung bewerben können. Ein Entscheidungsgremium wählt nach den regionalen Prioritäten der LAGs die besten Vorhaben aus. Die Bewilligung der Förderung erfolgt anschließend durch die zehn Landkreise. In unserem Fall gehören wir zur LAG Landschaf(f)t Zukunft e. V. Regionalmanagement „Silbernes Erzgebirge“ mit Sitz in Freiberg.

Auf der Karte der anerkannten LEADER-Gebiete in Sachsen 2014-2020 könnt Ihr prüfen, zu welcher LAG Eure Region gehört

In folgendem Video des DVS werden die Aufgaben das Regionalmanagements nochmal erklärt

Welche Maßnahmen fördert LEADER?

Kommen wir zur spannendsten Frage. Welche Maßnahmen und Projekte werden durch LEADER gefördert? Können wir unser Sanierungsprojekt fördern lassen? Die förderfähigen Projekte im Rahmen von LEADER werden laut der LEADER-Entwicklungsstrategie des Regionalmanagement „Silbernes Erzgebirge“ in folgende 7 Handlungsfelder unterteilt:

  • A / Ortsentwicklung und Wohnen
  • B / Verkehr und Mobilität
  • C / Soziales, Grund- und Nahversorgung
  • D / Wirtschaft und Arbeitsmarkt
  • E / Kulturerbe, Image, Tourismus
  • F / Umwelt, Natur und Landschaft
  • G / Prozesse, Konzepte, Management
  • Die Handlungsfelder werden im Aktionsplan des RE „Silbernes Erzgebirge“ detailliert erklärt. Wenn Euer Projekt in eines dieser Handlungsfelder passt, könnt Ihr euch damit für eine LEADER Förderung bei eurer zugehörigen LAG bewerben. Zu beachten sind dabei die bereits angesprochenen Aufrufe, welche einen bestimmten Zeitraum für die Bewerbung eures Projektes vorgeben. Im Fall des Handlungsfeldes A werden vor allem Sanierungsmaßnahmen für alte, leerstehende Gebäude in ländlicher Region gefördert. Unsere geplante Bauernhaus Sanierung des Wohnstallhauses von 1840 fällt zum Beispiel genau in dieses Handlungsfeld.

    Die erste Voraussetzung wäre somit für eine mögliche Förderung erfüllt. Um sich für eine Förderung bewerben zu können, müsst Ihr zwingend bei eurer LAG ein Beratungsgespräch durchführen, denn es ist für die Bewerbung vorgeschrieben. In diesem Gespräch wird mit einem Berater der lokalen Aktionsgruppe geklärt, ob und wie eine Förderung möglich ist. Außerdem könnt Ihr alle Fragen die Ihr zu einer möglichen Förderung habt absprechen. Ob euer Projekt förderfähig ist (vorausgesetzt es passt in eines der Handlungsfelder), findet Ihr am besten heraus wenn Ihr den Selbstcheck (dieser gilt für des RE „Silbernes Erzgebirge“) durchführt. Außerdem solltet Ihr vorher unbedingt die Prüflisten zur Kohärenz, Mehrwert und Fachprüfungen durchgehen. Wir hatten anschließend ein sehr gutes Bild darüber, ob unser Projekt eine Chance auf Förderung hat.

    Aus unserer Erfahrung können wir sagen, das die Bewerbung sehr umfangreich aber nicht unmöglich ist. Wir haben mit einiger Hilfe externer Partner und Erfahrung unserer Freunde die Bewerbung persönlich abgegeben. Wir sind auf das Ergebnis gespannt. Nach erfolgreicher Auswahl Eures Projektes durch die LAG, müsst Ihr abschließend die Fördermittel bei eurem jeweiligen Landratsamt beantragen.

    Habt Ihr noch Fragen dazu? Dann hinterlasst uns einfach einen Kommentar oder kontaktiert uns.

    Weitere Links und Quellen

    Landschaf(f)t Zukunft e. V. Regionalmanagement „Silbernes Erzgebirge“

    Verein Landschaf(f)t Zukunft e. V.

    Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft / Ländlicher Raum / LEADER

    Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS)

    Titelbild: Volker Lannert/DVS

    Schreibe einen Kommentar